Führerscheinklassen Bus
D1, D1E, D, DERechtsstand 01/2021
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
D18
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 215 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: -
D1E
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 215 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klasse: BE
D8
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 246,7 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1
DE
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 246 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
D1
Theorie
- bei Vorbesitz von Klasse B
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- 10 Doppelstunden2 Zusatzstoff
- bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- 4 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
- bis 2 Jahre
41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden3) - > als 2 Jahre
16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bis 2 Jahre
- bei Vorbesitz von Klasse C
- bis 2 Jahre
8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden3) - > als 2 Jahre
6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bis 2 Jahre
D
Theorie
- bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- nur B: 18 Doppelstunden2 Zusatzstoff
- C1: 12 Doppelstunden2 Zusatzstoff
- bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
- 6 Doppelstunden2 Grundstoff
- 8 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
- bis 2 Jahre
45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden3) - > als 2 Jahre
33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bis 2 Jahre
- bei Vorbesitz von Klasse C
- bis 2 Jahre
14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden3) - > als 2 Jahre
7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden3)
- bis 2 Jahre
- bei Vorbesitz von Klasse D1
- 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
D1E, DE
Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
- 4 Fahrstunden3 Grundausbildung
- 3 Fahrstunden3 Überland
- 1 Fahrstunde3 Autobahn
- 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
D1
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 35 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
D1E
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
D
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
DE
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße
Außerdem ist zu beachten:
D1, D1E, D, DE
- Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung (D1 und D)darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
D1, D1E, D, DE
Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Gutachten eines Arbeitsmediziners über die Belastungsfähigkeit, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
D1, D1E, D, DE
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite hier ...
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 (Red.: Fußnote wurde entfernt - 21.03.19)
5 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben.
6 Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 5;
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 5;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
7 Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
8 Seit 28.12.2016: WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:
- Klasse 3 > C1 | Erteilungsdatum bis 31.12.1998 |
Berechtigung zum Führen bisheriger Klasse-C1-Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und jetzt in die Klasse D1 fallen: Inland und Ausland - Klasse C1 | Erteilungsdatum 01.01.1999 bis 18.01.2013 |
Berechtigung zum Führen bisheriger Klasse-C1-Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und jetzt in die Klasse D1 fallen: Inland und Ausland - Klasse C1| Erteilungsdatum 19.01.2013 bis 27.12.2016 |
Berechtigung zum Führen bisheriger Klasse-C1-Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und jetzt in die Klasse D1 fallen: Nur Inland, im Ausland ist D1 erforderlich - Klasse C1 | Erteilungsdatum ab 28.12.2016 |
Berechtigung zum Führen bisheriger Klasse-C1-Fahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut sind und jetzt in die Klasse D1 fallen: Nein
Für diese Fahrzeuge ist nun die Fahrerlaubnis der Klasse D1 bzw. bei einer Länge von mehr als 8 Metern, der Klasse D erforderlich.
Dies betrifft u.a. Kleinbusse / Bürgerbusse / Stretch-Limousinen / Kombi-Kfz
Ausnahmen bestehen lediglich für 1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr / 2. Einsatzfahrzeuge der Polizei / 3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste / 4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks / 5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes / 6. Krankenkraftwagen / 7. Notarzteinsatz - und Sanitätsfahrzeuge / 8. Beschussgeschützte Fahrzeuge / 9. Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge / 10. Spezialisierte Verkaufswagen / 11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge / 12. Leichenwagen / 13. Wohnmobile.
Die unter Nr. 1 bis Nr. 13 genannten Fahrzeuge dürfen weiterhin mit der Klasse C1 gefahren werden, sofern ihre zGM nicht größer als 7.500 kg ist.
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