Führerscheinklassen L und T
L, TRechtsstand 01/2021
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
T
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Sie müssen mindestens
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
- 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h
alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
L
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Keine praktische Ausbildung erforderlich
T
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 6 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Welche Prüfung muss ich machen?
L
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung entfällt
T
Theorieprüfung ist abzulegen
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)
Außerdem ist zu beachten:
L
-
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
-
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
T
- Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
- Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
L, T
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Wissenswertes
L, T
Befristung der Fahrerlaubnis
- Die Fahrerlaubnis der Klassen L und T wird unbefristet erteilt
Befristung des Führerscheindokuments
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen gemäß den Terminvorgaben der Anlage 8e FeV in einen neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild
Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T zugeteilt.
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
FahrschAusbO = Fahrschüler-Ausbildungsordnung
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 je 90 Minuten
3 je 45 Minuten
4 (Red.: Fußnote wurde entfernt - 21.03.19)
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